ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Events & Trade Concepts Global GmbH & Co. KG

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Leistungen der Events & Trade Concepts Global GmbH & Co. KG (nachfolgend „ETC Global“ genannt).

2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ETC Global deren Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

4. Individuelle Vereinbarungen zwischen ETC Global und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Leistungsangebot

1. ETC Global erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Eventkonzeption, Eventplanung und Veranstaltungsorganisation, Catering und gastronomische Dienstleistungen, Team- und Mitarbeiterveranstaltungen, Transfers und logistische Dienstleistungen, Beschaffung und Vermittlung von Waren und Dienstleistungen, Projektmanagement sowie weitere veranstaltungsbezogene und organisatorische Dienstleistungen.

2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der individuellen Auftragsbestätigung.

3. ETC Global ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen geeignete externe Dienstleister und Lieferanten einzusetzen.

4. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs nach Auftragserteilung bedürfen einer Abstimmung zwischen den Vertragsparteien. Daraus entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

1. Angebote von ETC Global sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots, eine Auftragsbestätigung oder eine anderweitig eindeutig dokumentierte Beauftragung durch den Auftraggeber zustande.

3. Bei individuellen Projekten und Veranstaltungen bilden das Angebot, die Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls ergänzende Leistungsbeschreibungen die Grundlage des Vertrags.

4. Mündliche Nebenabreden und Änderungen sollen in Textform bestätigt werden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Die Abrechnung erfolgt gemäß dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der vereinbarten Auftragsbestätigung.

3. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

4. Bei umfangreichen Projekten und Veranstaltungen können Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen vereinbart werden.

5. Bei Aufträgen mit erheblichen externen Vorleistungen kann ETC Global eine angemessene Vorauszahlung vor Beauftragung der jeweiligen Dienstleister verlangen, sofern dies im Angebot vereinbart ist.

6. Zusatzleistungen, nachträgliche Änderungen und nicht im ursprünglichen Angebot enthaltene Aufwendungen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.

7. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 5 Beauftragung externer Dienstleister

1. ETC Global ist berechtigt, zur Durchführung der vereinbarten Leistungen externe Dienstleister, Lieferanten und Kooperationspartner einzusetzen.

2. Sofern ETC Global externe Leistungen im eigenen Namen beauftragt, bleibt ETC Global gegenüber dem Auftraggeber Vertragspartner hinsichtlich der von ETC Global übernommenen Gesamtleistung.

3. Sofern ETC Global ausdrücklich lediglich als Vermittler tätig wird und ein Vertrag unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dienstleister zustande kommt, wird dies im Angebot entsprechend kenntlich gemacht.

4. Externe Leistungen werden auf Grundlage der jeweiligen Angebote und Vereinbarungen kalkuliert.

5. Absehbare Änderungen externer Kosten werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Mehrkosten werden nur nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung beziehungsweise nach Zustimmung des Auftraggebers weiterberechnet.

§ 6 Änderungen und Stornierungen

1. Änderungen oder Stornierungen eines bereits bestätigten Auftrags müssen ETC Global in Textform mitgeteilt werden.

2. Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber kann ETC Global die bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten Leistungen sowie nachweislich entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten abrechnen.

3. Darüber hinausgehende Vergütungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen. ETC Global muss sich ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen, soweit gesetzlich vorgesehen.

4. Bei Veranstaltungen und Projekten mit umfangreichen Vorleistungen können im individuellen Angebot gesonderte Stornierungsbedingungen, Fristen und Vergütungsregelungen vereinbart werden.

5. Bereits verbindlich beauftragte Leistungen externer Dienstleister, die nicht kostenfrei storniert werden können, werden im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen berücksichtigt.

6. Bei wesentlichen Änderungen des ursprünglichen Auftragsumfangs stimmen die Parteien die Auswirkungen auf Termine, Leistungen und Vergütung ab.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt ETC Global alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Angaben rechtzeitig zur Verfügung.

2. Hierzu gehören insbesondere Teilnehmerzahlen, Veranstaltungsorte, Zeitpläne, besondere Anforderungen sowie gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen und Zugangsberechtigungen.

3. Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers entstehen, werden nach vorheriger Information und Abstimmung gesondert berechnet, soweit ETC Global diese nicht zu vertreten hat.

4. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Informationen und Vorgaben zutreffend sind.

§ 8 Durchführung und höhere Gewalt

1. ETC Global bemüht sich um eine ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen.

2. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, von ETC Global nicht zu vertretende Umstände, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die Parteien, eine angemessene Anpassung der Leistung und Termine abzustimmen.

3. Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Streiks, Krieg, Pandemien sowie erhebliche Störungen der Infrastruktur zählen.

4. Die Vertragsparteien werden sich in solchen Fällen unverzüglich abstimmen, um eine angemessene Lösung zu finden. Gesetzliche Rechte und Pflichten bleiben unberührt.

§ 9 Haftung

1. ETC Global haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ETC Global nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

5. Für Leistungen externer Dienstleister, die im unmittelbaren Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dienstleister erbracht werden, haftet ETC Global nicht für die Leistung des Dienstleisters. Die Haftung für eigene Pflichtverletzungen, insbesondere eigene Auswahl-, Informations- oder Vermittlungspflichten, bleibt unberührt.

§ 10 Nutzungsrechte und Unterlagen

1. Konzepte, Präsentationen, Planungsunterlagen und sonstige von ETC Global erstellte Arbeitsergebnisse bleiben, soweit gesetzlich zulässig, geistiges Eigentum von ETC Global.

2. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks bedarf der vorherigen Zustimmung von ETC Global.

3. Vereinbarte Nutzungsrechte richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, darf der Auftraggeber die für den Vertragszweck erforderlichen Arbeitsergebnisse nach vollständiger Bezahlung nutzen.

 

§ 11 Datenschutz

1. ETC Global verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung auf der Homepage von ETC Global zu entnehmen.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von ETC Global Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform festgehalten werden.

 

Events & Trade Concepts Global GmbH & Co. KG

Münstertor 51
48291 Telgte
Amtsgericht Münster, HRA 12275
Internet: www.etc-global.de

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